Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
- Amtliche Abkürzung:
- NIHBPolZuG
- Ausfertigungsdatum:
- 15.07.1950
Gesetz über die Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
Vom 7. Juli 1950 (Nds. GVBl. Sb. I S. 107 - VORIS 21011 02 00 00 000 -)(1)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Nds. GVBl. S. 36
Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
>Vereinbarung zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Lande Niedersachsen über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.