NIHBLSozGG · Niedersachsen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

Amtliche Abkürzung:
NIHBLSozGG
Ausfertigungsdatum:
22.02.2002
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

Vom 14. Februar 2002 (Nds. GVBl. S. 68 - VORIS 30400 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.