NIHBBFStrG · Niedersachsen

Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Amtliche Abkürzung:
NIHBBFStrG
Ausfertigungsdatum:
12.11.1965
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Vom 8. November 1965 (Nds. GVBl. S.237 - VORIS 92100 02 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Anlage NIHBBFStrG

Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

Vereinbarung zwischen dem Lande Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesfernstraßenstrecken

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.