NFSVO · Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)

Ausfertigungsdatum:
08.12.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Niedersächsische Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten (Niedersächsische Freiflächensolaranlagenverordnung - NFSVO)

Vom 27. August 2021 (Nds. GVBl. S. 622 - VORIS 28010 -)

Geändert durch Verordnung vom 22. November 2023 (Nds. GVBl. S. 280)

Aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.