Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
- Amtliche Abkürzung:
- NBhVOFrühURdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2026
Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen
RdErl. d. MF v. 2. 1. 2012 - 26-03541/0-1 -
Vom 2. Januar 2012 (Nds. MBl. S. 50)
Zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. April 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 231)
- VORIS 20444 -
Gemäß § 38a Abs. 1 NBhVO wird durch diesen RdErl. das Nähere über Art und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen sowie über die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geregelt.
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Gesundheitsuntersuchungen | 1 |
| Krebsvorsorge | 2 |
| Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen | 3 |
| Screening auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion | 4 |
| Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres | 5 |
| Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (zahnärztliche Früherkennung) | 6 |
| Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen (Jugendgesundheitsuntersuchung) | 7 |
| Schlussbestimmung | 8 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.