NBhVOFrühURdErl · Niedersachsen

Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen

Amtliche Abkürzung:
NBhVOFrühURdErl
Ausfertigungsdatum:
01.04.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Früherkennungsuntersuchungen

RdErl. d. MF v. 2. 1. 2012 - 26-03541/0-1 -

Vom 2. Januar 2012 (Nds. MBl. S. 50)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 22. April 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 231)

- VORIS 20444 -

Gemäß § 38a Abs. 1 NBhVO wird durch diesen RdErl. das Nähere über Art und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen sowie über die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen geregelt.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Gesundheitsuntersuchungen1
Krebsvorsorge2
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen3
Screening auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion4
Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres5
Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (zahnärztliche Früherkennung)6
Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen (Jugendgesundheitsuntersuchung)7
Schlussbestimmung8

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.