Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
- Amtliche Abkürzung:
- NArchGVwV
- Ausfertigungsdatum:
- 01.11.2006
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Archivgesetz
RdErl. d. StK v. 24.10.2006 - 201-56 201 -
Vom 24. Oktober 2006 (Nds. MBl. S. 959)
- VORIS 22560 -
Bezug:
- a)RdErl. v. 10.1.1995 (Nds. MBl. S. 167)
- VORIS 22560 02 00 02 001 - - b)RdErl. v. 18.12.1995 (Nds. MBl. 1996 S. 292)
- VORIS 22560 02 00 02 003 - - c)RdErl. v. 3.11.1970 (Nds. MBl. S. 1302)
- VORIS 22560 00 00 02 005 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| I. | |
| Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 | 1 |
| Zu § 1 Abs. 3 | 2 |
| Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 | 3 |
| Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 | 4 |
| Zu § 3 Abs. 2 Satz 1 | 5 |
| Zu § 3 Abs. 4 Satz 1 | 6 |
| Zu § 3 Abs. 4 Satz 2 | 7 |
| Zu § 3 Abs. 6 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 | 8 |
| Zu § 4 | 9 |
| Zu § 5 Abs. 2 Satz 4 | 10 |
| Zu § 5 Abs. 2 Satz 5 | 11 |
| Zu § 5 Abs. 4 Nr. 1 und § 6 Abs. 3 Nr. 1 | 12 |
| Zu § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 | 13 |
| Zu § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 | 14 |
| Zu § 5 Abs. 7 | 15 |
| Zu § 5 Abs. 7 Satz 1 | 16 |
| Zu § 5 Abs. 7 Satz 2 | 17 |
| Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 | 18 |
| Zu § 7 Abs. 1 Satz 1 | 19 |
| Zu § 7 Abs. 1 Satz 3 | 20 |
| Zu § 7 Abs. 3 Satz 1 | 21 |
| II. | |
| III. | |
| Anlage 1 | |
| Anlage 2 | |
| Vereinbarung (§ 3 Abs. 6 Satz 2 des Niedersächsischen Archivgesetzes - NArchG -) | Anlage 3 |
| Vereinbarung (§ 3 Abs. 7 Satz 2 des Niedersächsischen Archivgesetzes - NArchG -) | Anlage 4 |
Anlage 3 NArchGVwV - Vereinbarung
(§ 3 Abs. 6 Satz 2 des Niedersächsischen Archivgesetzes - NArchG -)
Zwischen ............................... und dem Niedersächsischen Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv .............................. - ist Folgendes vereinbart:
- 1.
............................................... übergibt dem Niedersächsischen Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ....... - .............................................. zur Verwahrung.
- 2.
Die Kosten für die Überführung des Archivgutes in das Niedersächsische Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ...... - trägt ....................................... (1) .
- 3.
Das Niedersächsische Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ............. - wird das ihm übergebene Archivgut, soweit noch nicht geschehen, im Rahmen seiner Möglichkeiten ordnen und verzeichnen ("erschließen"). Der/Dem .................. (1) wird auf Wunsch eine Zweitschrift des Findmittels überlassen werden.
- 4.
Für die Nutzung des Archivgutes durch Dritte und zur Wahrung der Rechte Betroffener sind die §§ 5 und 6 NArchG anzuwenden (§ 3 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 NArchG).
- 5.
Das Archivgut kann von der/dem ........................... (1) innerhalb der Dienststunden jederzeit gebührenfrei genutzt werden. Auf schriftliche Anforderung können der/dem ............................. (1) auch einzelne Archivalien befristet nach auswärts übersandt werden (§ 5 Abs. 7 Satz 2 NArchG). Die Kosten der Versendung trägt ....................................... (1) .
- 6.
Im Einvernehmen mit der/dem ...................... (1) ist Archivgut, dem bleibender Wert nach § 2 Abs. 2 NArchG nicht mehr zukommt, zu vernichten, wenn Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen (§ 3 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 NArchG).
- 7.
Maßnahmen zur Erhaltung oder Instandsetzung des Archivgutes bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des .............................. (1) . Diese/Dieser trägt die bei diesen Maßnahmen entstehenden Kosten.
- 8
....................................... (1) kann die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
- 9.
Endet die Vereinbarung durch Kündigung, so trägt ..................................... (1) die Kosten des Abzuges des Archivgutes. Dagegen wird auf die Erstattung der Kosten des Niedersächsischen Landesarchivs - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ............... - für die Verwahrung, Erschließung und Nutzung des Archivgutes verzichtet, wenn dieses auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
- 10.
.............................................................
.............................................................
............................................................. (2)
| ............................................, den ....................................... |
| ..................................... |
| (Unterschrift) |
| ............................................, den ....................................... |
| Niedersächsisches Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv .......................... - |
| ..................................... |
| (Unterschrift) |
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(2) Amtl. Anm.:
Anlage 4 NArchGVwV - Vereinbarung
(§ 3 Abs. 7 Satz 2 des Niedersächsischen Archivgesetzes - NArchG -)
Zwischen ........................................... und dem Niedersächsischen Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv .......................- ist Folgendes vereinbart:
- 1.
................................................... übergibt dem Niedersächsischen Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ............. - ................................ zur Verwahrung.
- 2.
Die Kosten für die Übernahme des Archivgutes in das Niedersächsische Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv .............- trägt .......................
- 3.
Das Niedersächsische Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ............. - wird das ihm übergebene Archivgut, soweit noch nicht geschehen, im Rahmen seiner Möglichkeiten ordnen und verzeichnen ("erschließen"). Der/Dem ...................................... (1) wird auf Wunsch eine Zweitschrift des Findmittels überlassen werden.
- 4.
Bestimmungen für die Nutzung des Archivgutes durch Dritte (§ 3 Abs. 7 Satz 2 NArchG): ............................
.............................................................
.............................................................
- 5.
Bestimmungen zur Wahrung der Rechte Betroffener (§ 3 Abs. 7 Satz 2 NArchG): ....................................
.............................................................
.............................................................
- 6.
Das Archivgut kann von der/dem .............................. (1) oder ihrer/seiner Vertreterin oder ihrem/seinem Vertreter innerhalb der Dienststunden jederzeit gebührenfrei genutzt werden. Auf schriftliche Anforderung können der/dem .................................. (1) auch einzelne Archivalien befristet nach auswärts übersandt werden (§ 5 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 NArchG). Die Kosten der Versendung trägt .................................... (1) .
- 7.
Maßnahmen zur Erhaltung oder Instandsetzung des Archivgutes bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des ....................................... (1) . Diese oder dieser trägt die bei diesen Maßnahmen entstehenden Kosten. Bei privaten Verfügungsberechtigten kann die Forderung auf Kostenerstattung nach den Umständen des Einzelfalles bis zur Kündigung der Vereinbarung zurückgestellt werden.
- 8
........................................................ (1) kann die Vereinbarung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
- 9.
Endet die Vereinbarung durch Kündigung, so trägt ......................................... (1) die Kosten des Abzuges des Archivgutes. Dagegen wird auf die Erstattung der Kosten des Niedersächsischen Landesarchivs - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv ................. - für die Verwahrung, Erschließung und Nutzung des Archivgutes verzichtet, wenn dieses gesichert und auch weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
- 10.
.............................................................
.............................................................
.............................................................
| ............................................, den ....................................... |
| ..................................... |
| (Unterschrift) |
| ............................................, den ....................................... |
| Niedersächsisches Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv/Staatsarchiv .......................... - |
| ..................................... |
| (Unterschrift) |
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
(1) Amtl. Anm.:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.