MofaKRdErl · Niedersachsen

Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Amtliche Abkürzung:
MofaKRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.08.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Gem. RdErl. d. MK u. d. MW v. 04.06.2025 - 23.6 - 82112/N6

Vom 4. Juni 2025 (SVBl. S. 426)

- VORIS 22410 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtliche Grundlagen1
Anerkennungsverfahren2
Antrag auf Anerkennung3
Durchführung der Kurse4
Schlussbestimmung5
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 4. Juni 2025 (SVBl. S. 426)

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.