Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
- Amtliche Abkürzung:
- MofaKRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.08.2025
Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
Gem. RdErl. d. MK u. d. MW v. 04.06.2025 - 23.6 - 82112/N6
Vom 4. Juni 2025 (SVBl. S. 426)
- VORIS 22410 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Rechtliche Grundlagen | 1 |
| Anerkennungsverfahren | 2 |
| Antrag auf Anerkennung | 3 |
| Durchführung der Kurse | 4 |
| Schlussbestimmung | 5 |
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. vom 4. Juni 2025 (SVBl. S. 426)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.