Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch die verspätete Sperrwerksschließung an der Lühe am 28. 5. 2022 Geschädigte in Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung:
- Lühe-FlutBLErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.07.2024
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für durch die verspätete Sperrwerksschließung an der Lühe am 28. 5. 2022 Geschädigte in Niedersachsen
Erl. d. MU v. 20. 9. 2023 - 21-62026/020-0003 -
Vom 20. September 2023 (Nds. MBl. S. 686)
Geändert durch Erl. vom 30. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 343)
- VORIS 28200 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Zweck der Billigkeitsleistung, Rechtsgrundlage | 1 |
| Empfängerinnen und Empfänger und Gegenstand der Billigkeitsleistung | 2 |
| Voraussetzungen für die Gewährung von Billigkeitsleistungen | 3 |
| Art, Umfang und Höhe der Billigkeitsleistung | 4 |
| Sonstige Bestimmungen | 5 |
| Anweisungen zum Verfahren | 6 |
| Schlussbestimmungen | 7 |
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 30. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 343)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.