LSBTI-RL-Erl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen ("LSBTI*"-Richtlinie)

Amtliche Abkürzung:
LSBTI-RL-Erl
Ausfertigungsdatum:
01.12.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen ("LSBTI*"-Richtlinie)

Erl. d. MS v. 30. 4. 2021 - 304-43461/1 -

Vom 30. April 2021 (Nds. MBl. S. 918)

Geändert durch Erl. vom 1. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 592)

- VORIS 21141 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Art und Umfang der Zuwendung4
Antrags- und Bewilligungsverfahren5
Schlussbestimmungen6
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. i.d.F. vom 1. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 592)

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.