Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde
- Amtliche Abkürzung:
- LBliGG
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2025
Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1993 (Nds. GVBl. S. 25 - VORIS 21141 02 00 00 000 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 118)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.