Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung:
- LABSozBtFördErl
- Ausfertigungsdatum:
- 16.05.2025
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Erl. d. MI v. 17.8.2020 - 61.2-48300-2.1 -
Vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)
Geändert durch Erl. vom 16. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 230)
- VORIS 27100 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
| Gegenstand der Förderung | 2 |
| Zuwendungsempfänger | 3 |
| Art und Umfang, Höhe der Zuwendung | 4 |
| Anweisungen zum Verfahren | 5 |
| Schlussbestimmungen | 6 |
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. i.d.F. vom 16. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 230)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.