LABSozBtFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
LABSozBtFördErl
Ausfertigungsdatum:
16.05.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Erl. d. MI v. 17.8.2020 - 61.2-48300-2.1 -

Vom 17. August 2020 (Nds. MBl. S. 890)

Geändert durch Erl. vom 16. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 230)

- VORIS 27100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung4
Anweisungen zum Verfahren5
Schlussbestimmungen6
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. i.d.F. vom 16. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 230)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.