KreditKNRdErl · Niedersachsen

Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen

Amtliche Abkürzung:
KreditKNRdErl
Ausfertigungsdatum:
28.08.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen

RdErl. d. MF v. 18.09.2024 - 04211/15 -

Vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)

Geändert durch RdErl. vom 28. August 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 429)

- VORIS 64100 -

Bezug:
RdErl. v. 14.11.2019 (Nds. MBl. S. 1624), geändert durch RdErl. v. 10.02.2022 (Nds. MBl. S. 252)
- VORIS 64100 -

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Kreditkarten dürfen Auszahlungen durch Dienststellen mit Kreditkarten unter Beachtung der folgenden Regelungen geleistet werden:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Kreditkartenverträge mit der NORD/LB2
Nutzungen3
Haftung4
Ausgleich Kreditkartenkonto5
Veränderung des Kreditkartenlimits6
Abrechnung7
Kosten8
Landesbetriebe9
Schlussbestimmungen10
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 18. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 411)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.