KBSFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Niedersachsen gemäß § 65e SGB V

Amtliche Abkürzung:
KBSFördErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Niedersachsen gemäß § 65e SGB V

Erl. d. MS v. 11.03.2025 - 402-41553/13-1 -

Vom 11. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 125)

- VORIS 21141 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Bewilligungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 11. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 125)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.