JWS/PACE-FördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

Amtliche Abkürzung:
JWS/PACE-FördErl
Ausfertigungsdatum:
01.07.2022
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

Erl. d. MS v. 9. 3. 2022 - 306.51 786 -

Vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)

- VORIS 21133 -

Bezug:

  1. a)

    Erl. d. MB v. 15. 12. 2021 (Nds. MBl. S. 1909)
    - VORIS 64100 -

  2. b)

    Erl. d. MS v. 30. 10. 2015 (Nds. MBl. S. 1382)
    - VORIS 21133 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Scoring JugendwerkstättenAnlage 1
Scoring Pro-Aktiv-CentrenAnlage 2

Anlage 1 JWS/PACE-FördErl - Scoring Jugendwerkstätten

Nr.QualitätskriteriumMindestpunktzahl
(Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.)
Maximalpunktzahl
(Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele
  • räumlicher Einzugsbereich der Jugendwerkstatt

  • Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

  • Anzahl junger erwerbsfähiger Leistungsbezieher SGB II im Einzugsbereich

  • besonderen strukturelle Herausforderungen im Hinblick auf die Zielgruppe

  • Erreichbarkeit

  • Abstimmung mit dem Träger der örtlichen Jugendhilfe

  • Vernetzung mit den für die Eingliederung junger Menschen relevanten Strukturen und Institutionen

B)Qualität des Umsetzungskonzepts
  • Ziele, Inhalte und Methoden

  • digitale Lern-, Betreuungs- und Beratungskonzepte

  • ganzheitlicher Ansatz und ergänzende Angebote

  • Förderplanung und Potentialanalyse

  • Partizipation und Mitbestimmung der Teilnehmenden

  • betriebliche Erprobungsphasen

  • nachgehende Betreuung

C)Qualität des Projektmanagements
  • bei Trägern mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten: Einbindung des Projekts in die Strukturen des Trägers

  • räumliche, technische und personelle Ausstattung

  • Zugang sowie Sicherstellung der Auslastung der Jugendwerkstatt

  • Evaluation, Qualitätssicherungsverfahren, Erfolgsfeststellung

2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung
(z. B. gleichberechtigter Zugang von Frauen und Männern, Qualifizierung von Männern und Frauen in geschlechtsuntypischen Berufsfeldern, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Gleichstellung, Personalauswahl der Fachkräfte; Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen)
35
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(z. B. Unterstützung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen, Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion)
1115
Ökologische Nachhaltigkeit
(Beiträge auf Ebene des Projektträgers und/oder des Projektmanagements zum schonenden Umgang mit Ressourcen, zum Klimawandel und zum Umweltschutz, Maßnahmen zur Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung)
35
Gute Arbeit
(z. B. der Träger ist an einen Tarifvertrag i. S. des TVG gebunden oder nimmt in Arbeitsverträgen Bezug auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien, Beschäftigung von eigenem sozialversicherungspflichtigem Bildungspersonal im Projekt, betriebliche Gesundheitsförderung, Mitbestimmungsmodelle)
35
Insgesamt75100
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)

Anlage 2 JWS/PACE-FördErl - Scoring Pro-Aktiv-Centren

Nr.QualitätskriteriumMindestpunktzahl
(Nur, wenn diese Punktzahl in dem jeweiligen Bewertungsblock erreicht wurde, ist das Vorhaben förderwürdig. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss diese blockweise festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden.)
Maximalpunktzahl
(Diese Punktzahl kann in dem jeweiligen Bewertungskriterium maximal erreicht werden.)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien5570
A)Ausgangslage und Ziele
  • Räumlicher Einzugsbereich des Pro-Aktiv-Centers

  • Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit

  • Anzahl junger erwerbsfähiger Leistungsbezieher SGB II im Einzugsbereich

  • besondere strukturelle Herausforderungen im Hinblick auf die Zielgruppe

  • Erreichbarkeit und Lage

  • Vernetzung mit den für die Eingliederung junger Menschen relevanten Strukturen und Institutionen, insbesondere Eingliederung in eine Jugendberufsagentur

B)Qualität des Umsetzungskonzepts
  • Ziele, Inhalte und Methoden

  • Digitale Betreuungs- und Beratungskonzepte

  • Förderplanung und Potentialanalyse

  • Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen

  • aufsuchende Jugendsozialarbeit

  • nachgehende Betreuung

C)Qualität des Projektmanagements
  • Räumliche und personelle Ausstattung

  • Steuerung des Zugangs, Zugangswege der Teilnehmenden

  • Evaluation, Qualitätssicherungsverfahren, Erfolgsfeststellung

2.Querschnittsziele2030
Gleichstellung
(z. B. gleichberechtigter Zugang von Frauen und Männern, Qualifizierung von Männern und Frauen in geschlechtsuntypischen Berufsfeldern, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Gleichstellung, Personalauswahl der Fachkräfte; Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen)
35
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
(z. B. Unterstützung benachteiligter Zielgruppen unter Berücksichtigung ihrer Belange und Lebenslagen, Teilhabe und barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderungen, Kompetenzen des Bildungspersonals in Bezug auf Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Inklusion)
1115
Ökologische Nachhaltigkeit
(Beiträge auf Ebene des Projektträgers und/oder des Projektmanagements zum schonenden Umgang mit Ressourcen, zum Klimawandel und zum Umweltschutz, Maßnahmen zur Wissensvermittlung und/oder Bewusstseinsbildung)
35
Gute Arbeit
(z. B. der Träger ist an einen Tarifvertrag i. S. des TVG gebunden oder nimmt in Arbeitsverträgen Bezug auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien, Beschäftigung von eigenem sozialversicherungspflichtigem Bildungspersonal im Projekt, betriebliche Gesundheitsförderung, Mitbestimmungsmodelle)
35
Insgesamt75100
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 1 des Erl. vom 9. März 2022 (Nds. MBl. S. 284)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.