GÜL-StVG · Niedersachsen

Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Amtliche Abkürzung:
GÜL-StVG
Ausfertigungsdatum:
30.03.2012
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 37 - VORIS 34110 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Anlage 1 GÜL-StVG - Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

>Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.