Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
- Amtliche Abkürzung:
- GÜL-StVG
- Ausfertigungsdatum:
- 30.03.2012
Gesetz zum Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
Vom 23. März 2012 (Nds. GVBl. S. 37 - VORIS 34110 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Anlage 1 GÜL-StVG - Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
>Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.