Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
- Amtliche Abkürzung:
- GrStÄAnzFristVerlRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 25.03.2024
Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
RdErl. d. MF v. 25.03.2024 - G 1000-26/10 -
Vom 25. März 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 152)
- VORIS 62100 -
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.