GrStÄAnzFristVerl2024/25RdErl · Niedersachsen

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 NGrStG für die Jahre 2024 und 2025

Amtliche Abkürzung:
GrStÄAnzFristVerl2024/25RdErl
Ausfertigungsdatum:
01.03.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Grundsteuer-Änderungsanzeigen nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und § 9 Abs. 4 NGrStG für die Jahre 2024 und 2025

RdErl. d. MF v. 19.02.2026 - G 1007-30-513/2026-1549/2026-11292/2026 -

Vom 19. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 75)

- VORIS 62100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Regelungsinhalt1
Schlussbestimmungen2
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 des RdErl. vom 19. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 75)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.