GPNHWErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk ("Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk")

Amtliche Abkürzung:
GPNHWErl
Ausfertigungsdatum:
25.06.2024
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk ("Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk")

Erl. d. MW v. 15. 3. 2022 - 20-32323/1100 -

Vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 462)

Geändert durch Erl. vom 25. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 284)

- VORIS 77100 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. d. MB v. 15. 12. 2021 (Nds. MBl. S. 1909)
    - VORIS 64100 -

  2. b)

    Erl. v. 11. 9. 2019 (Nds. MBl. S. 1305)
    - VORIS 77100 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk ("Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk") Anlage
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 462)

Anlage GPNHWErl

Qualitätskriterien (Scoringmodell) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk ("Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk")

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 1)5085A)Ausgangslage und ZieleGründungs- oder Nachfolgeberatung wurde wahrgenommen-10B)Qualität des UmsetzungskonzeptesNeueinstellung/erstmalige Neueinstellung einer oder eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Unternehmen 2)2537,5Antragstellung erfolgt im zweiten Jahr bis dreieinhalb Jahre/im ersten Jahr nach der Gründung, Nachfolge, tätigen Beteiligung2537,52.Querschnittsziele1015Gleichstellung:Durch die Vorhabenträgerin oder den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. -5Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung:Durch die Vorhabenträgerin oder den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Nichtdiskriminierung aufgrund Geschlecht, Rasse und ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung berücksichtigt. Der Aspekt "Barrierefreiheit" muss explizit genannt und mitbewertet werden. -5Nachhaltige Entwicklung:Durch die Vorhabenträgerin oder den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. -5Insgesamt60100Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums.Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.Das Projekt muss bei den richtlinienspezifischen fachlichen Qualitätskriterien, die den Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels bewerten, mindestens 50 der 85 maximal möglichen Punkte in diesem Bewertungsblock erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.Bei den Querschnittszielen sind wenigstens 10 der maximal 15 möglichen Punkte zu erreichen, damit das Vorhaben förderwürdig ist.1)Kein regional bedeutsames Programm mit darauf entfallender Bewertung.2)Gleichzeitig Beitrag zum Querschnittsziel "Gute Arbeit".Red. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 Absatz 1 des Erlasses vom 15. März 2022 (Nds. MBl. S. 462)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.