GOLwKN · Niedersachsen

Gebührenordnung für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
GOLwKN
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gebührenordnung für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Vom 21. August 2007 (Nds. GVBl. S. 422 - VORIS 20220 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 100)

Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 und des § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.