GemStrBVVO · Niedersachsen

Verordnung über die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen

Amtliche Abkürzung:
GemStrBVVO
Ausfertigungsdatum:
17.01.1991
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen

Vom 14. Dezember 1990 (Nds. GVBl. 1991 S. 1)

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 (Nieders. GVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Niedersächsischen Rechtsvereinfachungsgesetzes 1989 vom 19. September 1989 (Nieders. GVBl. S. 345), wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.