GefGeldAV · Niedersachsen

Behandlung der Gefangenengelder und der Gelder der Sicherungsverwahrten

Amtliche Abkürzung:
GefGeldAV
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Behandlung der Gefangenengelder und der Gelder der Sicherungsverwahrten

AV d. MJ v. 15.09.2025 (4523-MJ-11889/2017)

Vom 15. September 2025 (Nds. Rpfl. S. 347)

- VORIS 34404 -

- Im Einvernehmen mit dem MF -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Gegenstand1
Begriffsbestimmungen2
Verwaltung der Gelder3
Einzahlung durch Besucherinnen und Besucher außerhalb der Dienststunden4
Deckung laufender Ausgaben5
Überweisung von Guthaben6
Nachweise über Einzahlungen und Auszahlungen7
Buchung8
Schlussbestimmungen9
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 9 der AV vom 15. September 2025 (Nds. Rpfl. S. 347)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.