FluLärmBWEV · Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

Amtliche Abkürzung:
FluLärmBWEV
Ausfertigungsdatum:
17.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

Vom 16. Januar 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 3)

Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.