Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg
- Amtliche Abkürzung:
- FluLärmBWEV
- Ausfertigungsdatum:
- 17.01.2026
Niedersächsische Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg
Vom 16. Januar 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 3)
Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.