Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren
- Amtliche Abkürzung:
- FFwJARdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2026
Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren
RdErl. d. MI v. 10.10.2025 - 72.21-13202/21.4 -
Vom 10. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 484)
- VORIS 21090 -
Bezug:
RdErl. d. MS v. 06.01.2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 76)
- VORIS 21133 -
Bei der Tätigkeit in der Kinderabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr (Kinderfeuerwehr) und der praktischen feuerwehrtechnischen Ausbildung sowie bei Übungen der Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) sind folgende Grundsätze zu beachten:
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Kinderfeuerwehr | 1 |
| Jugendfeuerwehr | 2 |
| Schlussbestimmungen | 3 |
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 3 des RdErl. vom 10. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 484)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.