FFwJARdErl · Niedersachsen

Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren

Amtliche Abkürzung:
FFwJARdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren

RdErl. d. MI v. 10.10.2025 - 72.21-13202/21.4 -

Vom 10. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 484)

- VORIS 21090 -

Bezug:
RdErl. d. MS v. 06.01.2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 76)
- VORIS 21133 -

Bei der Tätigkeit in der Kinderabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr (Kinderfeuerwehr) und der praktischen feuerwehrtechnischen Ausbildung sowie bei Übungen der Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) sind folgende Grundsätze zu beachten:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Kinderfeuerwehr1
Jugendfeuerwehr2
Schlussbestimmungen3
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 3 des RdErl. vom 10. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 484)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.