Begründung der Zuständigkeit des Finanzamtes Wilhelmshaven für das Gebiet des niedersächsischen Küstengewässers, des daran anschließenden Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone
- Amtliche Abkürzung:
- FAWHVNKGZustBErl
- Ausfertigungsdatum:
- 26.10.2017
Begründung der Zuständigkeit des Finanzamtes Wilhelmshaven für das Gebiet des niedersächsischen Küstengewässers, des daran anschließenden Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone
Erl. d. MF v. 26. 10. 2017 - 36-O 2115/042-0006 -
Vom 26. Oktober 2017 (Nds. MBl. S. 1468)
- VORIS 20120 -
Bezug: Anordn. v. 20. 9. 1982 (Nds. MBl. S. 1642)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.