Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren
- Amtliche Abkürzung:
- EVfZustRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 04.03.1966
Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren
RdErl. d. Nds. MdI vom 7.2.1966 - I/8 - 1185 - 00 -
Vom 7. Februar 1966 (Nds. MBl. S. 147)
- GültL 132/56 -
- VORIS 25100 00 01 00 003 -
Die Obersten Entschädigungsbehörden der Länder haben die nachstehende neue Zuständigkeitsvereinbarung getroffen, die ab sofort zu beachten ist:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.