EVfZustRdErl · Niedersachsen

Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren

Amtliche Abkürzung:
EVfZustRdErl
Ausfertigungsdatum:
04.03.1966
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zuständigkeit in Entschädigungsverfahren

RdErl. d. Nds. MdI vom 7.2.1966 - I/8 - 1185 - 00 -

Vom 7. Februar 1966 (Nds. MBl. S. 147)

- GültL 132/56 -

- VORIS 25100 00 01 00 003 -

Die Obersten Entschädigungsbehörden der Länder haben die nachstehende neue Zuständigkeitsvereinbarung getroffen, die ab sofort zu beachten ist:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.