ErbbrauchV · Niedersachsen

Verordnung zur Feststellung des Erbbrauchs

Amtliche Abkürzung:
ErbbrauchV
Ausfertigungsdatum:
28.12.1995
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Feststellung des Erbbrauchs

Vom 12. Dezember 1995 (Nds. GVBl. S. 485 - VORIS 78320 00 07 00 000 -)

Auf Grund des Artikels 3 § 6 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung vom 29. März 1976 (BGBl. I S. 881; 1977 I S. 288) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Verordnungsermächtigung nach Artikel 3 § 6 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung vom 11. Oktober 1995 (Nds. GVBl. S. 320) wird verordnet:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.