Verordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- Ekgr37aBSHGV
- Ausfertigungsdatum:
- 01.10.1993
Verordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes
Vom 1. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 438 - VORIS 21141 01 04 00 000 -)
Auf Grund des § 6 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 12. November 1987 (Nieders. GVBl. S. 205), zuletzt geändert durch § 23 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 16. Dezember 1992 (Nieders. GVBl. S. 353), wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.