Ekgr37aBSHGV · Niedersachsen

Verordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes

Amtliche Abkürzung:
Ekgr37aBSHGV
Ausfertigungsdatum:
01.10.1993
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Hilfe bei Schwangerschaft nach § 37a des Bundessozialhilfegesetzes

Vom 1. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 438 - VORIS 21141 01 04 00 000 -)

Auf Grund des § 6 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 12. November 1987 (Nieders. GVBl. S. 205), zuletzt geändert durch § 23 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 16. Dezember 1992 (Nieders. GVBl. S. 353), wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.