DVO-NBildUG · Niedersachsen

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG)

Ausfertigungsdatum:
01.05.1997
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG)

Vom 26. März 1991 (Nds. GVBl. S. 167 - VORIS 22450 02 01 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 1997 (Nds. GVBl. S. 111)

Auf Grund des § 10 Abs. 2 Satz 2 und 3, des § 11 Abs. 8 und des § 12 Abs. 3 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (NBildUG) in der Fassung vom 25. Januar 1991 (Nds. GVBl. S. 29) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.