Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz mit einer Denkmalschutzplakette
- Amtliche Abkürzung:
- DSchPlRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2025
Richtlinie zur Kennzeichnung von Baudenkmalen und Bodendenkmalen gemäß § 28 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz mit einer Denkmalschutzplakette
RdErl. d. MWK v. 12.11.2024 - 34-57 70/15 -
Vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 570)
- VORIS 22510 -
Gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 30.05.1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.05.2011 (Nds. GVBl. S. 135), können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Baudenkmale und Bodendenkmale mit einer von der obersten Denkmalschutzbehörde herausgegebenen Denkmalschutzplakette kennzeichnen, um auf den gesetzlichen Schutz des Denkmals hinzuweisen.
Hinsichtlich des Verfahrens und der Gestaltung der Denkmalschutzplakette wird die nachstehende Richtlinie erlassen.
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Voraussetzungen und Verfahren für die Ausgabe der Plakette | 1 |
| Anbringung | 2 |
| Gestaltung | 3 |
| Kosten | 4 |
| Eigentum an der Denkmalschutzplakette | 5 |
| Verlust der Denkmaleigenschaft | 6 |
| Rückgabe der zwischen 2012 und 2016 ausgegebenen Denkmalschutzplaketten | 7 |
| Schlussbestimmungen | 8 |
| Gestaltung der Denkmalschutzplakette für Baudenkmale und Bodendenkmale | Anlage |
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 570)
Gestaltung der Denkmalschutzplakette für Baudenkmale und Bodendenkmale
Die Denkmalschutzplakette besteht aus emailliertem und bombiertem Stahlblech und hat eine quadratische Form mit einer Seitenlänge von 195 × 195 mm. Das Zentrum der Plakette enthält das niedersächsische Landeswappen nach § 1 Abs. 1 NWappG. Über dem schwarz umrandeten Landeswappen ist waagerecht die Inschrift "DENKMAL" und dem Landeswappen die Inschrift "Niedersachsen" zu lesen.Beschreibung:Größe des Quadrates195 mm × 195 mmFarbe des HintergrundesRAL 9003 (Signalweiß)Farbe des WappensRAL 9005 (Tiefschwarz) RAL 9003 (Signalweiß) 4c-Druck Hintergrund rot: C000|M100|Y080|K000 Farbe der Striche und der SchriftRAL 9005 (Tiefschwarz)Strichstärke2,0 und 1,8 mmSchriftgröße "DENKMAL"Futura bold 54,0 ptSchriftgröße "Niedersachsen"Futura bold 40,0 ptEckbohrungen für SenkkopfschraubenØ 7 mmRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 8 des RdErl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 570)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.