DfKgfEGGStat · Niedersachsen

Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG); hier: Geschäftsstatistik über Entschädigungszahlungen nach Abschnitt I des KgfEG

Amtliche Abkürzung:
DfKgfEGGStat
Ausfertigungsdatum:
09.07.1975
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Durchführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG);hier: Geschäftsstatistik über Entschädigungszahlungen nach Abschnitt I des KgfEG

RdErl. d. MB v. 28. 5. 1975 - 104-43 03 57/21 -

Vom 28. Mai 1975 (Nds. MBl. S. 794)

- GültL 72/136 -

- VORIS 85000 00 00 00 003 -

Bezug:

RdErl. des MS vom 29. 8. 1961 (Nds. MBl. S. 860)

RdErl. des MS vom 27. 8. 1964 (Nds. MBl. S. 793)

RdErl. des MS vom 8. 12. 1964 (Nds. MBl. S. 1129) und

RdErl. vom 24. 6. 1966 - I C 9-43 03 57 21 -
- GültL MS 70 116, 124, 125 -

Anlage DfKgfEGGStat

Erfassungsschema für abgeschlossene Jahresberichte (1)

Dienststelle:......................................................................................................Entschädigungszahlungen nach dem KgfEG Abschnitt I im Jahr 19... Land: ............... AntragsbewegungleistungsvolumenInsgesamtdarunter Anträge nach § 3 Abs. 1 S. 2 KgfEG123I. Nachweis der Anträge (Anzahl)1.Unerledigte Anträge zum Jahresbeginn2.Neu eingereichte Anträge bis Jahresende3.Somit im abgelaufenen Jahr insgesamt zu bearbeitende Anträge (1+2)Davon im abgelaufenen Jahr4.Bewilligte Anträge5.Abgelehnte Anträge6.Zurückgezogene und auf sonstige Art erledigte Anträge7.Somit im abgelaufenen Jahr insgesamt erledigte Anträge (4+5+6)8.Unerledigte Anträge zum Jahresende (3-7)II. Nachweis der Entschädigungsbeträge (DM)9.Im abgelaufenen Jahr bewilligte Beträge (DM)10.Bewilligte, aber zum Jahresende noch nicht ausgezahlte Beträge (DM)11.Geschätzter Bedarf für voraussichtliche Bewilligungen auf Grund der zum Jahresende gem. Nr. 8 noch unerledigten Anträge (DM)......................................................................(Ort und Datum)(Unterschrift)(1) Amtl. Anm.:Soweit Fehler der Fortschreibungsstatistik in den Vorjahren nachträglich festgestellt werden oder sich Änderungen aus anderen Gründen (z.B. bei Rechtsmittelverfahren) ergeben, sind sie nicht in die abgeschlossenen Jahresberichte einzuarbeiten, sondern nachfolgend getrennt nachzuweisen und zu erläutern (ggf. bitte Fehlanzeige):

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.