DelRentVersV · Niedersachsen

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung

Amtliche Abkürzung:
DelRentVersV
Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung

Vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 596 - VORIS 20443 -)

Aufgrund des § 91 Abs. 2 Halbsatz 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.