BtMStrRdErl · Niedersachsen

Staatliche Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäterinnen und Straftäter nach dem Siebenten Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes

Amtliche Abkürzung:
BtMStrRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2023
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Staatliche Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäterinnen und Straftäter nach dem Siebenten Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes

RdErl. d. MS v. 27.10.2022 - 103.5-41585-3.1.2 -

- VORIS 21069 -

Vom 27. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1468)

- Im Einvernehmen mit dem MJ -

Bezug: RdErl. v. 1.6.2016 (Nds. MBl. S. 844)
- VORIS 21069 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Voraussetzungen2
Antragstellung3
Dokumentations- und Berichtspflicht4
Widerrufsvorbehalt5
Liste der anerkannten Einrichtungen6
Geltung der Anerkennung7
Schlussbestimmungen8

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.