Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Bienenvölkern
- Amtliche Abkürzung:
- BienWERdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2025
Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Bienenvölkern
RdErl. d. ML v. 22.10.2024 - 203-42140-7244/2023 -
Vom 22. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 584)
- VORIS 78510 -
Bezug:
RdErl. v. 21.10.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 583)
- VORIS 78510 -
Der gemeine Wert eines Bienenvolkes ist nach den folgenden Grundsätzen unter Beachtung des in § 16 Abs. 2 Satz 2 TierGesG festgesetzten Höchstwertes zu ermitteln.
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Grundsätzliche Hinweise | 1 |
| Wertermittlungsvorgaben | 2 |
| Schlussbestimmungen | 3 |
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 des RdErl. vom 22. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 584)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.