BienWERdErl · Niedersachsen

Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Bienenvölkern

Amtliche Abkürzung:
BienWERdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie für die Ermittlung des gemeinen Wertes von Bienenvölkern

RdErl. d. ML v. 22.10.2024 - 203-42140-7244/2023 -

Vom 22. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 584)

- VORIS 78510 -

Bezug:
RdErl. v. 21.10.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 583)
- VORIS 78510 -

Der gemeine Wert eines Bienenvolkes ist nach den folgenden Grundsätzen unter Beachtung des in § 16 Abs. 2 Satz 2 TierGesG festgesetzten Höchstwertes zu ermitteln.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Grundsätzliche Hinweise1
Wertermittlungsvorgaben2
Schlussbestimmungen3
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 des RdErl. vom 22. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 584)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.