Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
- Amtliche Abkürzung:
- BBiFöÜwRE
- Ausfertigungsdatum:
- 09.07.1992
Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
RdErl. d. MK v. 11.5.1992 - 4052-87 117/30/3 -
Vom 11. Mai 1992 (Nds. MBl. S. 901)
- VORIS 22420 00 00 00 022 -
Bezug: RdErl. v. 9.12.1975 (n. v.)
Gemäß § 44 i.V.m. § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28.4.1992 erlasse ich als zuständige Stelle nach dem BBiG für den Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger folgende Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater:
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Bestellung und Status der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater | 1 |
| Qualifikation der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater | 2 |
| Aufgaben der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater | 3 |
| Verfahren für die Beratung und Überwachung | 4 |
| Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater | 5 |
| Berichterstattung über die Tätigkeit | 6 |
| Berufliche Umschulung | 7 |
| Inkrafttreten | 8 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.