BBiFöÜwRE · Niedersachsen

Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater

Amtliche Abkürzung:
BBiFöÜwRE
Ausfertigungsdatum:
09.07.1992
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater

RdErl. d. MK v. 11.5.1992 - 4052-87 117/30/3 -

Vom 11. Mai 1992 (Nds. MBl. S. 901)

- VORIS 22420 00 00 00 022 -

Bezug: RdErl. v. 9.12.1975 (n. v.)

Gemäß § 44 i.V.m. § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28.4.1992 erlasse ich als zuständige Stelle nach dem BBiG für den Bereich der landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger folgende Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Bestellung und Status der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater1
Qualifikation der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater2
Aufgaben der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater3
Verfahren für die Beratung und Überwachung4
Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater5
Berichterstattung über die Tätigkeit6
Berufliche Umschulung7
Inkrafttreten8

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.