ASMitwRdErl · Niedersachsen

Richtlinien für die Mitwirkung von Ausbildungsstätten gemäß § 48 BAföG

Amtliche Abkürzung:
ASMitwRdErl
Ausfertigungsdatum:
29.08.2019
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinien für die Mitwirkung von Ausbildungsstätten gemäß § 48 BAföG

RdErl. d. MWK v. 15.8.2019 - 75 502-48(G) -

Vom 15. August 2019 (Nds. MBl. S. 1248)

- VORIS 21146 -

Bezug: RdErl. v. 22.4.1977 (Nds. MBl. S. 474)
- VORIS 21146 00 00 06 003 -

Für die Mitwirkung von Ausbildungsstätten gemäß § 48 BAföG in der jeweils geltenden Fassung gelten die nachstehenden Bestimmungen:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuständigkeit1
Verfahren2
Schlussbestimmungen3

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.