AhndErl · Niedersachsen

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden (Ahndungserlass)

Amtliche Abkürzung:
AhndErl
Ausfertigungsdatum:
01.03.2016
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden(Ahndungserlass)

Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 9. 2. 2016 - 22.2-05140/16 -

Vom 9. Februar 2016 (Nds. MBl. S. 238)

- VORIS 21011 -

Bezug: Gem. RdErl. v. 9. 12. 1996 (Nds. MBl. 1997 S. 6)
- VORIS 21011 00 00 00 034 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuständigkeit zur Ahndung1
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten2
Bußgeldbescheid3
Rechtsbehelfe4
Vollstreckung des Bußgeldbescheides5
Kostenregelungen im Bußgeldverfahren6
Statistik7
Akteneinsicht8
Aufbewahrungsfrist9
Kennzeichnung10
Schlussbestimmungen11
Anlage 1
Mitteilung über Ausgang / Abgabe des VerfahrensAnlage 2

Anlage 2 AhndErl - Mitteilung über Ausgang / Abgabe des Verfahrens

(Absender - Polizeibehörde)
Sachbearbeiter/in:
Vorgangsnummer:

(Ordnungswidrigkeiten)

(Regel-) Geldbuße in Höhe von__________ € gem. § 17 (1-3) OWiG
Geldbuße in Höhe von__________ € gem. § 17 (4) OWiG
Geldbuße in Höhe von__________ € gem. § 30 (3) OWiG
Verfallsbetrag in Höhe von__________ € gem. § 29a OWiG
Der Bescheid ist rechtskräftig
Das Verfahren wurde eingestellt (ggf. Begründung) __________

□ Das Verfahren wurde zuständigkeitshalber abgegeben an:

ggf. dortiges Az.:in
AhndungsbehördeOrt, Datum

.........................

Unterschrift

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.