AbSBOBRdErl · Niedersachsen

Beratung für Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen

Amtliche Abkürzung:
AbSBOBRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.03.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Beratung für Berufliche Orientierung an allgemein bildenden Schulen

RdErl. d. MK v. 01.03.2025 - 25-82110 - VORIS 22410 -

Vom 1. März 2025 (SVBl. S. 135)

Bezug: RdErl. "Berufliche Orientierung an allgemein bildenden
Schulen" v. 17.09.2018 (SVBl. S. 556, 710), geändert durch
RdErl. v. 01.12.2023 (SVBl. S. 668) - VORIS 22410 -

Die bereits eingeführte Beratung für Berufs- und Studienorientierung wird als Beratung für Berufliche Orientierung an den Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie an den Gymnasien und Gesamtschulen, die in jedem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) der Dezernate 2 und 3 angesiedelt ist, fortgeführt. Eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Beraterinnen und Beratern für Berufliche Orientierung aller Schulformen ist dabei zwingend erforderlich. Die RLSB bilanzieren die Beratung und sorgen für die landesweit einheitliche Qualitätssicherung des Beratungsangebots. Sie berichten dem Niedersächsischen Kultusministerium über den Stand der Qualitätsentwicklung.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Stellung der Beraterinnen und Berater1
Kontingente2
Schwerpunkte der Beratung3
Schlussbestimmungen4
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 4 des RdErl. vom 1. März 2025 (SVBl. S. 135)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.