SchfListÄndV MV · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung über die Änderung der Listenbezirke im Schornsteinfegerwesen Vom 1. April 1996

Ausfertigungsdatum:
01.04.1996
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1996, 191
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchfListÄndV

Aufgrund von § 2 Abs. 3 Satz 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen vom 30. Dezember 1991 (GVOBl. M-V 1992 S. 9) und nach Anhörung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks verordnet das Ministerium für Wirtschaft und Angelegenheiten der Europäischen Union:

§ 1

§ 1Die Listenbezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg, die nach § 2 Abs. 3 Satz 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen bestehen, werden aufgelöst. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird ein Gesamtlistenbezirk eingerichtet.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.