BRElbeSchuZVO M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung über die Festsetzung von Kern- und weiteren Pflegezonen im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (Biosphärenreservat-Elbe-Schutzzonenverordnung - BRElbeSchuZVO M-V) Vom 15. Juli 2019

Ausfertigungsdatum:
15.07.2019
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2019, 496
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BRElbeSchuZVO

Aufgrund des § 12 des Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes vom 15. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 30) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt:

§ 1

Festsetzung von Kern- und weiteren Pflegezonen, Änderung der Abgrenzungskarten

§ 1 Festsetzung von Kern- und weiteren Pflegezonen, Änderung der AbgrenzungskartenTeile der in der Übersichtskarte nach § 2 Absatz 2 und in den Abgrenzungskarten nach § 2 Absatz 3 des Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes als Suchräume gekennzeichneten Flächen werden als Kern- und weitere Pflegezonen festgesetzt. Die maßgeblichen Grenzen dieser Zonen sind in geänderten Abgrenzungskarten gemäß § 2 Absatz 3 des Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes dargestellt. Die Änderung der Abgrenzungskarten erfolgt durch Ersetzung gemäß nachfolgender Tabelle: bisherige Abgrenzungskarte neue Abgrenzungskarte Abgrenzungskarte Nr. 3 Abgrenzungskarte Nr. 3 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 23 Abgrenzungskarte Nr. 23 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 24 Abgrenzungskarte Nr. 24 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 25 Abgrenzungskarte Nr. 25 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 27 Abgrenzungskarte Nr. 27 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 28 Abgrenzungskarte Nr. 28 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 29 Abgrenzungskarte Nr. 29 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 31 Abgrenzungskarte Nr. 31 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 32 Abgrenzungskarte Nr. 32 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 33 Abgrenzungskarte Nr. 33 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 34 Abgrenzungskarte Nr. 34 (2019) Abgrenzungskarte Nr. 35 Abgrenzungskarte Nr. 35 (2019)Die neuen Abgrenzungskarten sind Bestandteil dieser Verordnung.Sie werden durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde, Hausanschrift: Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, archivarisch verwahrt. Ausfertigungen der Karten sind im Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe an den Standorten Zarrentin (Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin) und Boizenburg (Am Elbberg 8 - 9, 19258 Boizenburg/Elbe) in unveränderlicher digitaler Form niedergelegt. Die Karten können bei der letztgenannten Behörde an beiden Standorten während der Dienstzeit eingesehen werden.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.