BfAntrVO M-V · Mecklenburg-Vorpommern

Verordnung zum Antragsverfahren auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltungals Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsfreistellungs-Antragsverfahrens-Verordnung - BfAntrVO M-V) Vom 14. Dezember 2020

Ausfertigungsdatum:
14.12.2020
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2020, 1412
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BfAntrVO

Aufgrund des § 10 des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 13. Dezember 2013 (GVOBl. M-V S. 691), das durch das Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVOBl. M-V S. 1386) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:

§ 1

Anwendungsbereich

§ 1 AnwendungsbereichDiese Verordnung regelt das Verfahren zur Antragstellung auf Anerkennung einer Veranstaltung der Weiterbildung nach § 10 des Bildungsfreistellungsgesetzes.

§ 2

Antragsverfahren

§ 2 AntragsverfahrenDer Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung ist von der Bildungseinrichtung spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Ausschlussfrist) über das Online-Antragsportal http://bfgantrag.weiterbildung-mv.de zu stellen. Ein unterschriebener Ausdruck des Antrages ist an die zuständige Behörde zu übersenden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Ausdrucks bei der zuständigen Behörde maßgeblich.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 4. Januar 2021 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.