Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (Weiterübertragungsverordnung - Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz) Vom 14. Februar 2012
- Ausfertigungsdatum:
- 14.02.2012
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2012, 65
Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434) |
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Einziger Paragraph
Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 40 Absatz 1 Nummern 3, 5 und 6 HmbWBG werden auf die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration weiter übertragen.
Auf Grund von § 40 Absatz 2 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 494) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.