Hamburg

Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (Weiterübertragungsverordnung - Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz) Vom 14. Februar 2012

Ausfertigungsdatum:
14.02.2012
Fundstelle:
HmbGVBl. 2012, 65
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434)

Einziger Paragraph WoBetrQGWeiÜtrV HA

Einziger Paragraph

Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 40 Absatz 1 Nummern 3, 5 und 6 HmbWBG werden auf die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration weiter übertragen.

Eingangsformel WoBetrQGWeiÜtrV

Auf Grund von § 40 Absatz 2 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 494) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.