Verordnung zur Bestimmung des Vertreters des öffentlichen Interesses nach dem Transsexuellengesetz Vom 16. Dezember 1980
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.1980
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1980, 381
Verordnung zur Bestimmung des Vertreters des öffentlichen Interesses nach dem Transsexuellengesetz ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 26. Oktober 2010 (HmbGVBl. S. 579, 580) |
Einziger Paragraph TSGV HA
Einziger Paragraph
Zum Vertreter des öffentlichen Interesses in Verfahren nach dem Transsexuellengesetzes wird die Behörde für Inneres und Sport bestimmt.
Auf Grund des § 3 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 1654) wird verordnet:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.