Anordnung zur Durchführung der Verordnungüber die Laufbahnender Fachrichtung Steuerverwaltung Vom 20. Dezember 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2011
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2011, 2841
Anordnung zur Durchführung der Verordnungüber die Laufbahnender Fachrichtung Steuerverwaltung vom ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 12 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1862) |
Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Steuerverwaltung vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 556) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,die Behörde für Finanzen und Bezirke.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.