StiftGDAnO HA 2023 · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Stiftungsgesetzes Vom 20. Juni 2023*)

Ausfertigungsdatum:
20.06.2023
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2023, 933
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

[Einziger Paragraph] StiftGDAnO HA 2023

[Einziger Paragraph]

Zuständige Behörde für die Durchführung des Hamburgischen Stiftungsgesetzes vom 13. Juni 2023 (HmbGVBl. S. 211) in der jeweils geltenden Fassung ist

die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.