StAZustAnO HA · Hamburg

Anordnung über Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Vom 18. Dezember 1962

Ausfertigungsdatum:
18.12.1962
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1962, 1223
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Anordnung über Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 18. Dezember 1962

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 3 der Anordnung vom 26. Oktober 2010 (Amtl. Anz. S. 2129)
Eingangsformel StAZustAnO

Zuständige Behörde in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, insbesondere für die Durchführung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt Seite 583), zuletzt geändert am 30. August 1960 (Bundesgesetzblatt I Seite 721), istdie Behörde für Inneres und Sport.Sie ist ferner zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen über die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.