SchBerGDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes Vom 7. Februar 1961

Ausfertigungsdatum:
07.02.1961
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1961, 174
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes vom 7. Februar 1961

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Geändert durch Artikel 84 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1870)
Eingangsformel SchBerGDAnO

Auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (Bundesgesetzblatt I Seite 899) wird die Behörde für Finanzen und Bezirke zur Festsetzungsbehörde bestimmt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.