Anordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes Vom 7. Februar 1961
- Ausfertigungsdatum:
- 07.02.1961
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1961, 174
Anordnung zur Durchführung des Schutzbereichgesetzes vom 7. Februar 1961
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Geändert durch Artikel 84 der Anordnung vom 23. September 2025 (Amtl. Anz. S. 1861, 1870) |
Auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (Bundesgesetzblatt I Seite 899) wird die Behörde für Finanzen und Bezirke zur Festsetzungsbehörde bestimmt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.