SachbezAnrVDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten Vom 20. März 1979

Ausfertigungsdatum:
20.03.1979
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1979, 557
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung der ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Titel, Abschnitte I und II geändert, Abschnitt III aufgehoben durch Artikel 19 der Anordnung vom 26. Oktober 2010 (Amtl. Anz. 2129, 2130)

I SachbezAnrVDAnO HA

I

Zuständig für die Festsetzung

1.

der Dienstwohnungsvergütungen und der angemessenen Beträge für Nebenleistungen im Sinne von § 1 der Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten vom 3. November 1998 (HmbGVBl. S. 229), zuletzt geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 382), in der jeweils geltenden Fassung,

2.

der Beträge für die sonstigen Sachbezüge im Sinne von § 3 der Verordnung

sind

der Senat - Senatskanzlei -,

die Fachbehörden,

die Bezirksämter und

der Rechnungshof.

II SachbezAnrVDAnO HA

II

Zuständige Behörde im Sinne von § 2 der Verordnung ist

die Behörde für Inneres und Sport.

III SachbezAnrVDAnO HA

III
(aufgehoben)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.