Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 20. Dezember 2016
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2016
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2016, 2269
Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 86 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2100) |
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I
Zuständig für die Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 8. Dezember 2016 (HmbGVBl. S. 501) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist,
die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
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II
Die Anordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.