PräsBürgOWiZustG HA · Hamburg

Gesetz über die Zuständigkeit des Präsidenten der Bürgerschaft für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Vom 24. Februar 1975

Ausfertigungsdatum:
24.02.1975
Fundstelle:
HmbGVBl. 1975, 55
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PräsBürgOWiZustG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Einziger Paragraph PräsBürgOWiZustG HA

Einziger Paragraph

Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Verstößen gegen Anordnungen der Bürgerschaft oder ihres Präsidenten der Präsident der Bürgerschaft.

Ausgefertigt Hamburg, den 24. Februar 1975.
Der Senat

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.