Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Polizeiakademiegesetzes Vom 23. Oktober 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 23.10.2013
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2013, 2025
I PolAkadGDAnO HA
I
Zuständig für die Durchführung des Hamburgischen Polizeiakademiegesetzes vom 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,
die Behörde für Inneres und Sport.
II PolAkadGDAnO HA
II
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hochschule der Polizei Hamburg vom 9. März 2007 (Amtl. Anz. S. 717) in der geltenden Fassung außer Kraft.
Hamburg, den 23. Oktober 2013
Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.